Versorgungspauschale 2026 (GOP 03100): Honorarpotenziale sichern statt Geld verschenken
Die Honorarreform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zum 1. Juli 2026 markiert einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel in der hausärztlichen Versorgung. Mit der neuen Versorgungspauschale kommt ab dem 1. Juli 2026 die nächste relevante Änderung für Hausarztpraxen.
Ziel der neuen GOP 03100 ist es, die Versorgung stabil eingestellter chronisch kranker Patienten zu vereinfachen und gleichzeitig Hausarztpraxen organisatorisch zu entlasten. Doch was auf den ersten Blick nach weniger Aufwand klingt, bringt in der Praxis neue Anforderungen bei Patientenselektion, Steuerung und Abrechnung mit sich. Wir zeigen Ihnen, warum die GOP 03100 ein völlig neues Praxismanagement erfordert und wie Sie mit der richtigen Software Honorarverluste vermeiden.

Was ändert sich mit der GOP 03100?

Mit der Versorgungspauschale wird ab Juli 2026 ein neues Vergütungsmodell für bestimmte chronisch kranke Patienten im hausärztlichen Bereich eingeführt. Die neue GOP 03100 ersetzt in geeigneten Fällen die bisherige quartalsweise Chronikerlogik durch eine pauschalierte Vergütung über zwei Quartale.

Für Hausarztpraxen bedeutet das: Nicht jeder chronisch kranke Patient muss künftig automatisch im klassischen Quartalsrhythmus einbestellt werden. Stattdessen können geeignete Patienten in ein effizienteres Versorgungsschema überführt werden – mit weniger Kontakten, aber klar definierten Voraussetzungen. Diese Systemumstellung fungiert zudem als Instrument zur Ausgabensteuerung der Kassen, da demografie- und morbiditätsbedingte Behandlungsbedarfe sinken.

Strenge Vorgaben: Für wen ist die Pauschale gedacht?

Die neue Versorgungspauschale ist nicht für alle Chroniker gedacht. Sie richtet sich gezielt an stabile, unkomplizierte Patienten mit niedrigem Betreuungsbedarf. Die GOP 03100 ist kein allgemeines Chroniker-Modell, sondern ein selektives Instrument für klar definierte Patientengruppen.

Abrechnungsfähig ist die GOP 03100 nur bei Patienten, die klar definierte Voraussetzungen erfüllen.

Das Alter liegt zwischen 18 und 74 Jahren.

Es liegt nur eine stabile chronische Erkrankung vor.

Es besteht keine relevante Multimorbidität.

Der Patient nimmt eine stabile Dauermedikation ein, wobei ausschließlich ein einziges verschreibungspflichtiges Medikament verordnet werden darf.

In den vorangegangenen vier Quartalen müssen mindestens drei Kontakte (davon zwei physisch) stattgefunden haben.

Die Honorarfalle: Warum Praxen jetzt aufpassen müssen

Entgegen der Hoffnung auf eine Honorarstärkung führt die Systematik bei einer Vielzahl von Patientenkonstellationen zu spürbaren Mindereinnahmen für die Praxen. Da die Standardpauschale GOP 03000 im Abrechnungsquartal und im Folgequartal gesperrt wird, brechen Einnahmen weg, wenn der Patient trotzdem in die Praxis kommt.

Szenario A: Der Routinepatient
Sucht ein Patient in beiden Quartalen die Praxis auf, generiert die Praxis im alten System (Quartalsabrechnung) bis zu 113,90 Euro. Im neuen System der GOP 03100 bricht das Halbjahreshonorar auf maximal 78,61 Euro ein. Dies entspricht einem drastischen Honorarverlust von rund 31 Prozent pro Patient und Halbjahr. Die Pauschale ist für die Praxis nur wirtschaftlich, wenn der Patient im zweiten Quartal die Praxis tatsächlich nicht betritt.

Szenario B: Der Akutfall im Folgequartal
Muss der Patient im Folgequartal aufgrund seiner chronischen Erkrankung intensiv betreut werden, kann die Praxis den Zuschlag nach GOP 03110 abrechnen. Doch hier lauert die nächste administrative Hürde: Die GOP 03110 darf in maximal 8 Prozent der Behandlungsfälle angesetzt werden, in denen im Vorquartal die GOP 03100 abgerechnet wurde. Überzählige Intensivkontakte bleiben komplett unvergütet.

Ohne intelligente Praxis-Software wird es teuer

Die eigentliche Herausforderung der neuen Versorgungspauschale liegt nicht in der GOP selbst, sondern in ihrer praktischen Umsetzung. Ab Juli 2026 müssen Hausarztpraxen deutlich präziser entscheiden:

    Welche Patienten erfüllen die Voraussetzungen?

    Wer bleibt in der klassischen Chronikerversorgung?

    Wann ist die Versorgungspauschale wirtschaftlich sinnvoll?

    Die Versorgungspauschale funktioniert nur dann wirtschaftlich, wenn geeignete Patienten zuverlässig identifiziert werden. Dafür reicht es nicht, nur Diagnosen zu prüfen. Was auf dem Papier nach Entlastung aussieht, wird ohne klare Prozesse schnell zum organisatorischen Zusatzaufwand – insbesondere dann, wenn Patientengruppen manuell geprüft und Recall-Strukturen händisch gesteuert werden müssen.

    Dr. Clever: Ihr Co-Pilot für die Honorar­reform 2026

    Mit der neuen Versorgungspauschale steigt der Bedarf an intelligenter Praxissteuerung deutlich. Ab 2026 reicht es nicht mehr, nur korrekt zu dokumentieren. Genau hier wird Software zum entscheidenden Faktor.

    Dr. Clever unterstützt Hausarztpraxen dabei, neue EBM-Regelungen nicht nur korrekt abzurechnen, sondern wirtschaftlich sinnvoll in den Praxisalltag zu integrieren. Statt relevante Fälle manuell zwischen Diagnosen, Verläufen und Medikamenten herauszufiltern, werden Potenziale automatisiert sichtbar – bevor Honorar verloren geht.

    Ihre Vorteile im Praxisalltag bei der GOP 03100:

    Automatisches Screening: Dr. Clever identifiziert geeignete Patienten automatisiert und prüft zuverlässig die Ausschlusskriterien (Monomorbidität und Kontakt-Historie).

    Aktive Steuerung der 8%-Quote: Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Zuschläge der GOP 03110 und steuern Sie wirtschaftlich sinnvolle Fälle aktiv.

    Fazit

    Die GOP 03100 ist weit mehr als eine neue Abrechnungsziffer. Sie ist ein neues Steuerungsmodell für Hausarztpraxen. Überlassen Sie Ihr Honorar 2026 nicht dem Zufall und nutzen Sie die intelligente Abrechnungsoptimierung von Dr. Clever.

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