Prüf­zeit­über­schrei­tungen vermeiden: Wie Sie mit Dr. Clever Ihr Zeit­kon­tin­gent im Auge behalten
Für alle abre­chen­baren Leis­tungen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­siche­rung sieht der Einheit­liche Bewer­tungs­maß­stab (EBM) genau defi­nierte Prüf­zeiten vor. Bei der KV-Abrech­nung wird daher u. a. geprüft, dass die gesetz­li­chen Vorgaben für die Quar­tals­prüf­zeit (780 Stunden für eine Voll­zeit­stelle) und die Tages­prüf­zeit (12 Stunden für alle Stellen) nicht über­schritten werden. Ein neues Feature unseres Abrech­nungs­op­ti­mie­rers stellt sicher, dass Sie die für Ihre Praxis gültigen Vorgaben für Tag und Quartal einhalten.

Zuge­las­sene Versor­gungs­um­fänge hinter­legen

Um Sie in Ihrem Zeit­ma­nage­ment zu unter­stützen, fragt unsere Soft­ware ab der neuesten Version beim ersten Öffnen ab, welche Stun­den­zahl Sie entspre­chend der KV-Vorgaben pro Quartal abrechnen dürfen. Nachdem Sie den zuge­las­senen Versor­gungs­um­fang hinter­legt haben, zeigt Dr. Clever Quar­tals­prüf­zeit­über­schrei­tungen zuver­lässig an. Auch Überschrei­tungen der Tages­prüf­zeit werden rot markiert. So stellen Sie sicher, dass dies nicht häufiger als die zuläs­sigen 3 Mal pro Quartal vorkommt.

Nega­tive Konse­quenzen vermeiden

Der Abrech­nungs­op­ti­mierer trägt dazu bei, mögliche Sank­tio­nie­rungen einer Prüf­zeit­über­schrei­tung zu vermeiden. In der Regel werden Sie bei Auffäl­lig­keiten zunächst zu einer Stel­lung­nahme aufge­for­dert. So soll geprüft werden, ob der höhere Zeit­auf­wand durch objek­tive Gründe plau­sibel zu recht­fer­tigen ist. Schon dafür kann der Aufwand u. U. sehr hoch sein, insbe­son­dere, wenn Sie bei sich andeu­tenden Konflikten einen Anwalt hinzu­ziehen müssen. Mit Dr. Clever dagegen sind Sie bezüg­lich Ihres Zeit­kon­tin­gents garan­tiert auf der sicheren Seite.

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