EBM-Ziffern: Regeln für die Behe­bung typi­scher Problem­fälle bei der KV-Abrech­nung
Häufige Änderungen oder komplexe Regelungen zu einzelnen EBM-Ziffern sind einer der Hauptgründe, warum unser Abrechnungsoptimierer Dr. Clever für viele Arztpraxen so wertvoll ist. Im Folgenden stellen wir drei der am häufigsten auftretenden Abrechnungsprobleme vor, mit denen Hausärzte konfrontiert sind.

Dazu präsen­tieren wir die entspre­chenden Regeln, die unsere Soft­ware mit ihren Abfra­ge­al­go­rithmen bei der Probe­ab­rech­nung anwendet. Das Resultat: Sie können beste­hende Defi­zite mit geringem Aufwand korri­gieren (lassen) und alle erbrachten Leis­tungen korrekt abrechnen – nicht nur in diesen exem­pla­ri­schen, sondern auch in zahl­losen anderen Fällen. Die Anwen­dung der Regeln kann auch dazu führen, dass bestimmte, nicht abre­chen­bare Leis­tungen besser auf das folgende Quartal verschoben werden.

Chro­ni­ker­pau­schale 03220

Das Problem: Um korrekt mit der KV abzu­rechnen, ist für viele Ziffern eine länger rück­wir­kende Betrach­tung notwendig – neben dem aktu­ellen Quartal sind für die Behand­lung von Chro­ni­kern auch die drei voran­ge­gan­genen Quar­tale rele­vant. Im stres­sigen Praxi­s­alltag gerät diese lang­fris­tige Perspek­tive zuweilen aus dem Blick.

Die Regel: Wenn Sie als Haus­arzt Ihre Leis­tung voll­um­fäng­lich geltend machen wollen, müssen Sie bei chro­nisch kranken Pati­enten im aktu­ellen Quartal bereits eine 0300* (Grund­pau­schale) abge­rechnet haben. Wurde in den drei voran­ge­gan­genen Quar­talen mindes­tens zweimal eine 0300* erbracht und bei dem Pati­enten in mindes­tens drei der betrach­teten vier Quar­talen eine gesi­cherte chro­ni­sche Erkran­kung diagnos­ti­ziert, kann ein Haus­arzt die 03220 eben­falls abrechnen – voraus­ge­setzt, es wurde keine Ziffer erbracht, welche die 03220 ausschließt.

Haus­ärzt­lich-geria­tri­sches Basisas­sess­ment 03360

Das Problem: Gerade nach einer Praxis­über­nahme oder bei einem großen Pati­en­ten­stamm haben Sie als Arzt oft nicht die Übersicht über alle Details eines Krank­heits­falles und alle Diagnosen im rele­vanten Zeit­raum.

Die Regel: Sie können das haus­ärzt­lich-geria­tri­sche Basisas­sess­ment unter folgenden Bedin­gungen durch­führen:

  • der Pati­enten ist mindes­tens 70 Jahre
    alt,
  • er hat eine gesi­cherte geria­tri­sche Diagnose sowie eine Grund­pau­schale, aber noch keine 03360 im aktu­ellen Quartal und
  • es wurde höchs­tens einmal im Krank­heits­fall die 03360 ange­geben.

Problem­ori­en­tiertes Gespräch 03230

Das Problem: Die Abrech­nung des problem­ori­en­tierten Gesprächs ist auf die halbe Behand­lungs­fall­zahl budge­tiert. Behalten Sie die aktu­elle Fall­zahl nicht genau im Blick, über­schreiten Sie entweder Ihr Budget – oder Sie lassen Geld liegen.

Die Regel: Bei der KV-Probe­ab­rech­nung weist unser Abrech­nungs­op­ti­mierer darauf hin, wenn Sie noch Budget offen haben und weitere Gespräche geführt werden können. Ist das Budget bereits ausge­schöpft, zeigt Dr. Clever an, dass weitere Gespräche nicht vom Budget gedeckt und besser aufzu­schieben sind.

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