Webshop-AGB

für den Erwerb einer Lizenz an dem Produkt Dr. Clever

  1. Geltungsbereich, Produktbeschreibung, Begriffsbestimmungen
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Simba n³ GmbH (nachfolgend „SIMBA n³“) und dem Kunden gelten hinsichtlich des Downloads von Leistungen der SIMBA n³ – insbesondere des Programms Dr. Clever (nachfolgend „Dr. Clever“) – durch Kunden auf der Internetseite https://www.dr-clever.de ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SIMBA n³ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    2. Das durch SIMBA n³ angebotene Programm Dr. Clever dient der Vorbereitung der Abrechnung ärztlicher Dienstleistungen, die Ärzte gegenüber gesetzlich versicherten Kassenpatienten erbringen und die sie dann über ihr Praxisverwaltungssystem mit der Kassenärztlichen Vereinigung und damit gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Erreicht wird durch den Einsatz von Dr. Clever dabei insbesondere eine Qualitätssicherung im Sinne einer Abrechnungsoptimierung der Daten in der Praxis noch vor der eigentlichen Abrechnung. Der Einsatz des Programms Dr. Clever verbessert die Datenlage für die Abrechnung und kann dadurch zu höheren Erlösen durch die Abrechnung führen.Konkret soll das Programm den Kunden Hinweise auf Abrechnungspotentiale geben und es ermöglichen, vergessene Leistungen nachzupflegen. Dabei kann das Programm immer nur als Hilfsmittel eingesetzt werden, und SIMBA n³ haftet nicht für die Richtigkeit der durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter eingegebenen Inhalte und deren Verwendung oder Interpretation in der Praxis.Insbesondere ersetzt die Analyse durch Dr. Clever nicht die Prüfung, ob alle obligaten Leistungsbestandteile einer EBM-Position vollständig erfüllt wurden, dies bleibt weiterhin in der ärztlichen Verantwortung. Die mittels Dr. Clever gewonnenen Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine statistische Auswertung der Praxisdaten. Der Kunde wird durch Dr. Clever insbesondere nicht aufgefordert, Ziffern, Diagnosen oder ähnliche Daten nachzutragen oder zu entfernen.Die Auswertung durch Dr. Clever erfolgt immer für das laufende Quartal; eine rückwirkende Veränderung der Leistungen ist nicht möglich. Wenn acht aufeinanderfolgende Quartale bereitgestellt werden können, werden alle bereitgestellten Regelungen überprüft. Bei weniger bereitgestellten Daten reduziert sich das Abrechnungspotential entsprechend. Es werden mindestens vier aufeinanderfolgende Abrechnungsquartale empfohlen. Nach einem Durchlauf und entsprechend erfolgten Korrekturen wird empfohlen, die Probeabrechnungen erneut zu prüfen, da sich unter Umständen aufgrund der erfolgten Korrekturen weitere Potentiale ergeben. Durch das Erstellen der Probeabrechnung muss das Quartal nicht endgültig abgerechnet werden. In jedem Fall hat der Kunden diesbezüglich die Hinweise seiner Praxisverwaltungssoftware zu beachten.Bei den durch Dr. Clever durchgeführten Leistungsbewertungen sowie ermittelten Summen handelt es sich um Bruttowerte. Insoweit gilt, dass diese Werte eventuell noch Budgetierungen oder sonstigen Kürzungen unterliegen.

      Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu den auszuwertenden Betriebsstättennummern („BSNR“) und Arztnummern („LANR“) zu machen. Diese Nummern werden bei der Ausführung des Tools mit den Angaben der Probeabrechnungen abgeglichen. Der Kunde darf nur Berichte nutzen, die mit eigenen Angaben versehen sind.

      Des Weiteren darf der Kunde das Produkt nur als Endkunde (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, BAG) nutzen. Die Nutzung durch ein Softwarehaus, ein IT-Systemhaus, ein medizinisches Beratungsunternehmen, durch Berater oder durch ein medizinisches Versorgungszentrum ist ausgeschlossen.

      Die Erstellung der im Programm Dr. Clever berücksichtigten Regeln erfolgte unter Nutzung der folgenden Quellen:

      • der Einheitliche Bewertungsmaßstab, also das Vergütungssystem der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Deutschland,
      • Informationen zu Sonderverträgen auf den Homepages der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung,
      • Richtlinien zu Diagnosen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
      • Fachgesellschaften bzw. Leitlinien,
      • Erfahrungen von SIMBA n³ aus der Bescheidungspraxis der Krankenversicherungen,
      • Gemeinsamer Bundesauschuss, also das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands,
      • Honorarverteilungsmaßstäbe bzw. Honorarverteilungsverträge
    3. Das Leistungsangebot der SIMBA n³ wendet sich in Gestalt des Programms Dr. Clever ausschließlich an Ärzte und Ärztinnen (nachfolgend „Ärzte“) sowie Vereinigungen von Ärzten. SIMBA n³ akzeptiert damit als Kunden nur Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. An Verbraucher, bei denen der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann, richtet sich das Angebot der SIMBA n³ nicht.
    4. Kunden müssen beim Einkauf ihre BSNR und ihre LANR angeben, da diese Grundlage für die Kalkulation des Preises sind; ohne diese Angabe funktioniert das Programm nicht. Auch bei Angabe einer falschen LANR funktioniert das durch die SIMBA n³ angebotene System nicht.
    5. Im Falle, dass in einer Arztpraxis mehrere Ärzte tätig sind, so muss das Programm Dr. Clever zugleich für sämtliche in der Praxis tätige Ärzte lizensiert werden. Geschieht dies nicht, so kann das System die Abrechnungen nicht vornehmen.Weiterhin kann das System Dr. Clever nur bis Praxen mit maximal fünf Ärzten eingesetzt werden. Arztpraxen mit mehr als fünf praxisangehörigen Ärzten sind vom Einsatz des Systems Dr. Clever ausgeschlossen. SIMBA n³ empfiehlt für solche Konstellationen andere Produkte wie etwa das Produkt MVZ-Kompass.
  2. Lizenzarten
    1. Der Kunde kann wählen, ob er pro Quartal eine neue Lizenz erwirbt oder ein jederzeit zum Quartalsende kündbares Abonnement abschließt und damit jeweils zum Quartalsbeginn eine neue Lizenz am System Dr. Clever erhält.
    2. Bei Abschluss einer jeweils neuen Lizenz muss der Kunde quartalsweise neu den Bestell- und Zahlvorgang durchlaufen und jeweils eine neue Lizenz erwerben. Dies beinhaltet dann den Download der jeweils aktuellen Version von Dr. Clever.
    3. Bei Abschluss eines quartalsweise zum Quartalsende kündbaren Abonnements ist kein Neuabschluss erforderlich. Die Lizenzgebühren werden über den vom Kunden gewählten Zahlweg eingezogen. Der Kunde muss aus Sicherheitsgründen dennoch die jeweils aktuelle Version von Dr. Clever downloaden.
    4. Während der Laufzeit der Lizenz kann der Kunde das System Dr. Clever beliebig oft nutzen.
    5. Die gewährte Lizenz ist an die LANR des Arztes, die Betriebsstätte und das aktuelle Quartal gebunden.
  3. Vertragsschluss
    1. Der Kunde kann aus dem Sortiment der SIMBA n³ auf der Internetseite https://www.dr-clever.de Produkte, insbesondere eine Applikation zur Optimierung der Abrechnung der Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
    2. SIMBA n³ schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Kaufbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann und mit der SIMBA n³ das Angebot des Kunden annimmt. Diese Kaufbestätigung enthält die durch den Kunden erworbene Lizenz sowie die Programmdatei für die Installation des Programms Dr. Clever beim Kunden. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
    3. Die Lieferung der durch den Kunden bei SIMBA n³ bestellten Applikation kann alternativ je nach technischen Anforderungen auch mittels Download erfolgen.Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
    4. Der Kunde kann das mit SIMBA n³ bestehende Vertragsverhältnis jeweils zum Quartalsende kündigen, und zwar entweder im Kundenkonto, über ein hierfür durch SIMBA n³ zur Verfügung gestelltes Kontaktformular oder per E-Mail des Kunden an SIMBA n³.
  4. Preise
    1. Alle Preise, die auf der Website der SIMBA n³ angegeben sind, verstehen sich netto, also zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.
  5. Zahlungsmodalitäten
    1. Der Kunde kann Zahlungen von Leistungen der SIMBA n³ per Lastschrifteinzug, per PayPal, per Sofortüberweisung oder per Kreditkarte vornehmen.
    2. Beim Kauf eines Produkts wird für den Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet, auf dem die Daten des Kunden einschließlich der Zahlungsart gespeichert werden. Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
    3. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der SIMBA n³ für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
    4. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch SIMBA n³ nicht aus.
  6. Sachmängelgewährleistung, Haftung
    1. SIMBA n³ haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate.SIMBA n³ haftet nicht für Nutzerfehler des Kunden oder von dessen Mitarbeitern, insbesondere für Eingabefehler.
    2. Die Haftung von SIMBA n³ auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze eingeschränkt.
    3. SIMBA n³ haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
    4. Soweit SIMBA n³ gemäß vorstehenden Absätzen dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die SIMBA n³ nach Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die SIMBA n³ bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
    5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von SIMBA n³ für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 1 Mio. je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von SIMBA n³) beschränkt.Diese Beschränkung gilt auch, wenn es um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten geht.
    6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SIMBA n³.
    7. Die Einschränkungen dieser Ziffer 5 gelten nicht für die Haftung von SIMBA n³ wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Schlussbestimmungen 
    1. Auf Verträge zwischen SIMBA n³ und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und SIMBA n³ ist der Sitz der SIMBA n³.
    3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Version Dezember 2018