Abrechnung von ambulanten Operationen mit Dr. Clever: Alles, was Sie wissen müssen
Der 3-Tage-Zeitraum
Abgerechnet werden dürfen in diesem Zeitraum z. B. Grundpauschalen, da der Patient typischerweise kurz vor oder nach der ambulanten Operation seinen Stammarzt aufsucht – z. B. im Zuge der Nachbetreuung. Nicht abgerechnet werden können im 3-Tage-Zeitraum dagegen problemorientierte Gespräche. Der Grund dafür ist, dass die ambulante Operation nicht der Kategorie „schwere Erkrankung“ zuzurechnen ist.
Der 21-Tage-Zeitraum
Auch im weiter gesteckten 21-Tage-Zeitraum nach der ambulanten Operation darf eine Reihe von Leistungen nicht in Kombination mit bestimmten postoperativen Behandlungskomplexen oder anderen speziellen Ziffern erbracht werden. So kann beispielweise die Behandlung einer sekundär heilenden Wunde in den 21 Tagen nach einer ambulanten Operation nicht zusätzlich zu einer OP-Nachsorge abgerechnet werden.
Faire Kooperation mit dem Zuweiser
Im Sinne einer langfristigen, fairen Kooperation sollten Operateure ihre Zuweiser nicht verärgern und die Nachsorge für die an sie überwiesenen Patienten den Stammärzten überlassen. Dies ist schon deshalb besonders geboten, da die Nachsorge eine von wenigen Leistungen ist, die zu 100 % vergütet wird. Ein typischer Ablauf sähe für das oben erwähnte Beispiel einer Operation des Grauen Stars folgendermaßen aus:
→ Der Patient entscheidet sich auf Rat seines (Stamm-) Augenarztes für eine ambulante Katarakt-OP.
→ Er überweist den Patienten an den operierenden Augenarzt.
→ Nach der Operation überweist dieser den Patienten zurück an seinen (Stamm-) Augenarzt.
→ Dieser rechnet die postoperative Betreuung ab.
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