Abrech­nung von ambu­lanten Opera­tionen mit Dr. Clever: Alles, was Sie wissen müssen
Das Abrechnen von Leistungen rund um ambulante Operationen stellt Ärzte immer wieder vor große Herausforderungen. Denn für diese Fälle, wie beispielsweise die Operation eines Katarakts durch einen Augenarzt, gelten strenge und sehr komplexe Regularien. Sie alle sind im Abrechnungsoptimierer Dr. Clever hinterlegt. Von den insgesamt 40.000 Abrechnungsziffern dürfen im Kontext der ambulanten Operation nur sehr wenige abgerechnet werden.

Der 3-Tage-Zeit­raum​

Abge­rechnet werden dürfen in diesem Zeit­raum z. B. Grund­pau­schalen, da der Patient typi­scher­weise kurz vor oder nach der ambu­lanten Opera­tion seinen Stam­m­arzt aufsucht – z. B.  im Zuge der Nach­be­treuung. Nicht abge­rechnet werden können im 3-Tage-Zeit­raum dagegen problem­ori­en­tierte Gespräche. Der Grund dafür ist, dass die ambu­lante Opera­tion nicht der Kate­gorie „schwere Erkran­kung“ zuzu­rechnen ist.

Der 21-Tage-Zeit­raum​

Auch im weiter gesteckten 21-Tage-Zeit­raum nach der ambu­lanten Opera­tion darf eine Reihe von Leis­tungen nicht in Kombi­na­tion mit bestimmten postope­ra­tiven Behand­lungs­kom­plexen oder anderen spezi­ellen Ziffern erbracht werden. So kann beispiel­weise die Behand­lung einer sekundär heilenden Wunde in den 21 Tagen nach einer ambu­lanten Opera­tion nicht zusätz­lich zu einer OP-Nach­sorge abge­rechnet werden.

Faire Koope­ra­tion mit dem Zuweiser​

Im Sinne einer lang­fris­tigen, fairen Koope­ra­tion sollten Opera­teure ihre Zuweiser nicht verär­gern und die Nach­sorge für die an sie über­wie­senen Pati­enten den Stam­m­ärzten über­lassen. Dies ist schon deshalb beson­ders geboten, da die Nach­sorge eine von wenigen Leis­tungen ist, die zu 100 % vergütet wird. Ein typi­scher Ablauf sähe für das oben erwähnte Beispiel einer Opera­tion des Grauen Stars folgen­der­maßen aus:

→ Der Patient entscheidet sich auf Rat seines (Stamm-) Augen­arztes für eine ambu­lante Kata­rakt-OP.

→ Er über­weist den Pati­enten an den operie­renden Augen­arzt.

→ Nach der Opera­tion über­weist dieser den Pati­enten zurück an seinen (Stamm-) Augen­arzt.

→ Dieser rechnet die postope­ra­tive Betreuung ab.

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