KV-Abrechnung Kinderarzt: Praxisbeispiele für die Optimierung mit Dr. Clever
Impfungen
Ein Beispiel für den ersten Anwendungsfall ist das Erkennen falscher EBM-Ziffern für erbrachte Impfungen – ein typischer Flüchtigkeitsfehler in Kinderarztpraxen. Wurde beispielsweise die Impfziffer Rotaviren angegeben, obwohl die Impfdiagnose Mumps-Masern-Röteln lautete, springt die Ampel unseres Abrechnungsoptimierers an der entsprechenden Position der Probeabrechnung auf gelb. Der Fehler kann behoben und das Honorar korrekt geltend gemacht werden.
Palliativbehandlung
Als besonders wertvoll erweist sich Dr. Clever jedoch bei komplexen Herausforderungen wie der palliativen Ersterhebung. Was ist zu tun, wenn die gesicherte Diagnose Palliativbehandlung (Z51.5) vorliegt – jedoch ohne palliative Ersterhebung (04370, 37300) im aktuellen Quartal oder den drei Vorquartalen? Die in unserem Abrechnungsoptimierer hinterlegte Regel lautet folgendermaßen: Wurde im aktuellen Quartal eine kinderärztliche Grundpauschale (0400*) abgerechnet und es liegt eine palliative Diagnose (Z51.5) vor, kann die palliative Ersterhebung abgerechnet werden – es sei denn, dies ist im aktuellen oder in den drei Vorquartalen bereits geschehen.
Gesundheitsuntersuchungen
Auch zur Frage, wann ein Kinderarzt U-/J-Untersuchungen abrechnen kann, ist bei Dr. Clever die aktuelle Regel hinterlegt. Derzeit müssen für eine korrekte Abrechnung drei Kriterien erfüllt sein: Der Patient hat im aktuellen Quartal eine haus- oder kinderärztliche Ziffer, noch keine Ziffer zur U-/J-Untersuchung und fällt in das betreffende Alter.