EBM-Ziffern: Regeln für die Behebung typischer Problemfälle bei der KV-Abrechnung
Dazu präsentieren wir die entsprechenden Regeln, die unsere Software mit ihren Abfragealgorithmen bei der Probeabrechnung anwendet. Das Resultat: Sie können bestehende Defizite mit geringem Aufwand korrigieren (lassen) und alle erbrachten Leistungen korrekt abrechnen – nicht nur in diesen exemplarischen, sondern auch in zahllosen anderen Fällen. Die Anwendung der Regeln kann auch dazu führen, dass bestimmte, nicht abrechenbare Leistungen besser auf das folgende Quartal verschoben werden.
Chronikerpauschale 03220
Das Problem: Um korrekt mit der KV abzurechnen, ist für viele Ziffern eine länger rückwirkende Betrachtung notwendig – neben dem aktuellen Quartal sind für die Behandlung von Chronikern auch die drei vorangegangenen Quartale relevant. Im stressigen Praxisalltag gerät diese langfristige Perspektive zuweilen aus dem Blick.
Die Regel: Wenn Sie als Hausarzt Ihre Leistung vollumfänglich geltend machen wollen, müssen Sie bei chronisch kranken Patienten im aktuellen Quartal bereits eine 0300* (Grundpauschale) abgerechnet haben. Wurde in den drei vorangegangenen Quartalen mindestens zweimal eine 0300* erbracht und bei dem Patienten in mindestens drei der betrachteten vier Quartalen eine gesicherte chronische Erkrankung diagnostiziert, kann ein Hausarzt die 03220 ebenfalls abrechnen – vorausgesetzt, es wurde keine Ziffer erbracht, welche die 03220 ausschließt.
Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment 03360
Das Problem: Gerade nach einer Praxisübernahme oder bei einem großen Patientenstamm haben Sie als Arzt oft nicht die Übersicht über alle Details eines Krankheitsfalles und alle Diagnosen im relevanten Zeitraum.
Die Regel: Sie können das hausärztlich-geriatrische Basisassessment unter folgenden Bedingungen durchführen:
- der Patienten ist mindestens 70 Jahre alt,
- er hat eine gesicherte geriatrische Diagnose sowie eine Grundpauschale, aber noch keine 03360 im aktuellen Quartal und
- es wurde höchstens einmal im Krankheitsfall die 03360 angegeben.
Problemorientiertes Gespräch 03230
Das Problem: Die Abrechnung des problemorientierten Gesprächs ist auf die halbe Behandlungsfallzahl budgetiert. Behalten Sie die aktuelle Fallzahl nicht genau im Blick, überschreiten Sie entweder Ihr Budget – oder Sie lassen Geld liegen.
Die Regel: Bei der KV-Probeabrechnung weist unser Abrechnungsoptimierer darauf hin, wenn Sie noch Budget offen haben und weitere Gespräche geführt werden können. Ist das Budget bereits ausgeschöpft, zeigt Dr. Clever an, dass weitere Gespräche nicht vom Budget gedeckt und besser aufzuschieben sind.
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